Krankenfahrten

Als Krankenfahrten gelten Fahrten, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Wir sind berechtigt, mit allen Krankenkassen, Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften abzurechnen.

Darunter fallen unter anderem Fahrten zum/zur:
- Haus- oder Facharzt
- stationären Aufnahme / Entlassung (Vor- und Nachstationär)
- ambulanten Behandlung (Operation)
- Strahlen- oder Chemotherapie
- Dialyse
- Tagesklinik
- Reha

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an.

Die Kassenäztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt auf Ihrer Webseite
einen Informationsbogen zum Thema Krankentransporte und Krankenfahrten bereit.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Verordnung, der Genehmigung und der Kostenübernahme von Krankenfahrten.

Informationen zur aktuellen Praxis der Krankenkassen

Versicherte von Krankenkassen unter Druck gesetzt
Seit einiger Zeit mehren sich die Vorfälle, dass Krankenkassen Ihre Versicherten mit eventuell anfallenden Kosten unter Druck setzt.

Dieses stellt sich aktuell Folgendermaßen dar: 
Im Internet werden die erforderlichen Krankentransporte ausgeschrieben. Unternehmer mit dem niedrigsten Gebot erhalten somit einen Zuschlag für die Fahrten, beispielsweise zur Strahlen- oder Chemotherapie, welches der Versicherte von seiner Krankenkasse nun mitgeteilt bekommt. 
Die Kasse versucht jetzt dem Versicherten zu vermitteln sie hätte sich um ein Beförderungsunternehmen “gekümmert“.

Sie als Versicherungsnehmer haben jedoch die „Wahlfreiheit“ über ein Unternehmen. Somit können Sie das Angebot Ihrer Krankenkasse ablehnen und wir übernehmen gerne die Fahrt für Sie.

Wir haben Abrechnungsverträge mit allen Krankenkassen und sind berechtigt, alle Fahrten abzurechnen. Die Höhe der Vergütung ist für alle Unternehmer gleich hoch. Die Krankenkassen versuchen daher, mit einzelnen Unternehmen günstigere Verträge zu schließen. Daher teilen einige Krankenkassen Ihnen mit, Sie müssten die anfallenden Mehrkosten (Differenz zwischen der Ausschreibung und dem üblichen Abrechnungssatz) selbst tragen.

RICHTIG ist, dass Ihnen keine Mehrkosten entstehen, da wir im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verrechnungssätze abrechnen. Außer des gesetzlichen Eigenanteils fallen keinerlei Folgekosten an. Bei einer Befreiung entfällt die Zuzahlung.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Funk-Mietwagen Kneuper

Gütersloher Str. 66 - 33397 Rietberg
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